„Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.“ Quelle (Bundestag)
Proteste gegen Urheberrecht – Ihr unterstützt datengierige US-Konzerne! Wer gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße geht, protestiert nicht für die Freiheit des Internets. Er opfert seine Bürgerrechte. Kommentar von Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung, 23. März 2019
„Uploadfilter hin oder her – Niemand sollte für Google auf die Straße gehen. Ich garantiere Euch: In Mountain View beugen sie sich gerade ab vor Gelächter, wenn sie sehen, wie viele Menschen in Europa dafür auf die Straße gehen, dass Google weiterhin Künstlern ihre Werke klauen darf, um damit datengestützte Vorhersageprodukte für die Wirtschaft zu entwickeln. Wie immer war die Kommunikation rund um die Neuregelung des Urheberrechts seitens der EU erbärmlich bis suizidal, aber im Kern ging es immer darum, nicht den normalen Leuten die Memes wegzunehmen, sondern endlich mal Konzernen auf die Füße zu treten, die sich mit der Leistung anderer dumm und dämlich verdienen. Es wird immer viel darüber räsoniert, wie viel Macht Google wirklich hat. Menschen gehen gerade für die Interessen dieses Konzerns auf die Straße. Das ist schon jede Menge Macht.“ Zum kompletten Beitrag im Blog von Schlecky Silberstein, 24. März 2019
„Matthias Hornschuh vs. Christian Schiffer: Die Urheberrechtsreform – Ein schwarzer Tag fürs Internet? Ende März 2019 hat das EU-Parlament der Reform des Urheberrechts zugestimmt, um das in analogen Zeiten entstandene Recht an die digitale Gegenwart anzupassen. Damit sollen Kreative fair entlohnt werden. Es regt sich aber auch Protest: Wird hier die Freiheit im Netz beschnitten?“ Beitrag und Podcast vom 13. April 2019, Deutschlandfunk
EU-Urheberrechtsreform: Mehr Gerechtigkeit oder Zensur? Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt. Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritiker/-innen insbesondere vor den Folgen möglicher Uploadfilter warnen. Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung, 26. März 2019
EU-Urheberrechtsreform – YouTube haftet für seine NutzerInnen. Ein Kneipenvideo mit Hintergrundmusik? Das und vieles mehr könnte künftig dem Uploadfilter zum Opfer fallen, befürchten KritikerInnen. TAZ, 27. März 2019
Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch. Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen. Heise-Online, 26. März 2019
Urheberrechtsreform – Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg. Die Reform des Urheberrechts ist der Versuch, eine nostalgische Wunschrealität zu erzwingen. Befürworter wie CDU-Mann Axel Voss hoffen, dass alles irgendwie gut wird. Dafür spricht: nichts. Eine Kolumne von Sascha Lobo bei Spiegel-Online, 27. März 2019
„Recht am eigenen Bild“ Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 22 KunstUrhG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Historie: Das KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft. Quelle: Wikipedia
„Der illegale Film“ über das Recht am Bild. „Der illegale Film“ stellt die Frage, wem die vielen Bilder auf der Welt eigentlich gehören. Seine undogmatische Erzählform ist seine Stärke. Link zum Trailer bei YouTube. Die TAZ schreibt weiter: “ Wem die Bilder gehören – das ist das Leitmotiv des überraschend spielerischen und philosophischen Dokumentarfilms, den Baer gemeinsam mit Claus Wischmann erarbeitet hat. Die Filmemacher zitieren Medienphilosophen wie Vilém Flusser und Autorinnen wie Susan Sontag, lassen Rechtsanwält*innen und Medienexperten zu Wort kommen und collagieren aus neu gedrehtem und vielem zusammengeschnittenen (illegalen?) Archiv- und YouTube-Material ein sprühendes Essay, dessen Form den Inhalt widerspiegelt. “ Link zum Artikel in der TAZ
Am Dienstag, 18. Juni 2019, lief der „Der illegale Film“ um 20.00 Uhr beim Rex-Filmgespräch in Darmstadt (Rex-Kino, Wilhelminenstraße 9, 64283 Darmstadt, Telefon: 06151 29789). Ich sprach mit Andreas Heidenreich über den Film und das Recht am eigenen Bild und den Film. Vielen Dank an Marcel Kurth von Kinopolis für seine Offenheit für gute Filmanregungen. Website zum Film mit vielen Infos Und hier der Link zum Ted-Talk von Fei Fei Li „How we teach computers to understand pictures“, der im Film nicht gezeigt werden durfte.
Siehe auch hier (auf dieser Website): Weitere Gesetzestexte
8..6.2018: Es gibt eine „kleine Anfrage“ der FDP vom 23.5.2018 im Deutschen Bundestag zur „Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung“ (Drucksache 19/2278). Dort unter VIII. auch Fragen zur „Veröffentlichung von Fotografien und Presse“. Download im DIP (Informationssystem von Bundestag und Bundesrat) unter „Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Eine Beantwortung der Anfrage steht noch aus. Danke an Herrn H. für den Hinweis.
„Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Gesetz. In 99 Artikeln regelt der Staatenbund damit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Netz. Dazu gehören unter anderem sensible Informationen wie Namen oder biometrische Daten, aber auch solche zur politischen Meinung oder zur ethnischen Herkunft. Die Verarbeitung umfasst alles von der Erhebung, Speicherung, Veränderung bis hin zur Auswertung von Daten. Betroffen von der Verordnung sind alle, die sich im Internet bewegen und in irgendeiner Weise Daten verarbeiten: Privatpersonen, Websitebetreiber, soziale Netzwerke, App-Anbieter, kleine Handwerksbetriebe und Dax-Konzerne. Die DSGVO ersetzt das alte Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1995 und gilt unmittelbar für alle EU-Staaten. Es vereinheitlicht also den Datenschutz in Europa. Seit 2016 gibt es eine Umsetzungsfrist, die am 25. Mai 2018 abläuft. …“ Quelle: ZEIT Online
„Recht am eigenen Bild“ Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 22 KunstUrhG Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Historie: Das KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft. Quelle: Wikipedia
„Metadaten (IPTC-Daten) in Bilddateien dürfen nicht entfernt oder verändert werden“ Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), UrhG § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen (1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert. Quelle und mehr
Foto: Christoph Rau. Am 29. Oktober 2015 auf einer Garagentür im Darmstädter Martinsviertel gesehen (die Garagen sind mittlerweile längst abgerissen, Frühjahr 2023). Den Urheber kenne ich nicht. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie diesen Text geschrieben haben oder wenn Sie den Urheber kennen.