Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

„Im Einzelnen wird unter anderem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen für die von ihren Nutzern hochgeladenen Inhalte neu geordnet. Zum Schutz der Kunstfreiheit und der sozialen Kommunikation erlaubt der Entwurf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke insbesondere zu den Zwecken von Zitat, Karikatur, Parodie und Pastiche. Um unverhältnismäßige Blockierungen entsprechender Uploads beim Einsatz automatisierter Verfahren zu vermeiden, enthält die Vorlage besondere Regeln für die öffentliche Wiedergabe. Die Kreativen sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Der Entwurf beinhaltet ebenfalls das neue Leistungsschutzrecht des Presseverlegers sowie Änderungen im Urhebervertragsrecht.“
Quelle (Bundestag)

FAQ zum Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts

Gesetze: Urheberrechtsreform 2019

Proteste gegen Urheberrecht – Ihr unterstützt datengierige US-Konzerne! Wer gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße geht, protestiert nicht für die Freiheit des Internets. Er opfert seine Bürgerrechte. Kommentar von Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung, 23. März 2019

Text: Gerald Wrede, Foto: Jan Ehlers, Illustration: Lisa Zeißler, Quelle: P-Magazin

Uploadfilter hin oder her – Niemand sollte für Google auf die Straße gehen. Ich garantiere Euch: In Mountain View beugen sie sich gerade ab vor Gelächter, wenn sie sehen, wie viele Menschen in Europa dafür auf die Straße gehen, dass Google weiterhin Künstlern ihre Werke klauen darf, um damit datengestützte Vorhersageprodukte für die Wirtschaft zu entwickeln.
Wie immer war die Kommunikation rund um die Neuregelung des Urheberrechts seitens der EU erbärmlich bis suizidal, aber im Kern ging es immer darum, nicht den normalen Leuten die Memes wegzunehmen, sondern endlich mal Konzernen auf die Füße zu treten, die sich mit der Leistung anderer dumm und dämlich verdienen. Es wird immer viel darüber räsoniert, wie viel Macht Google wirklich hat. Menschen gehen gerade für die Interessen dieses Konzerns auf die Straße. Das ist schon jede Menge Macht.“ Zum kompletten Beitrag im Blog von Schlecky Silberstein, 24. März 2019

„Matthias Hornschuh vs. Christian Schiffer: Die Urheberrechtsreform – Ein schwarzer Tag fürs Internet? Ende März 2019 hat das EU-Parlament der Reform des Urheberrechts zugestimmt, um das in analogen Zeiten entstandene Recht an die digitale Gegenwart anzupassen. Damit sollen Kreative fair entlohnt werden. Es regt sich aber auch Protest: Wird hier die Freiheit im Netz beschnitten?“ Beitrag und Podcast vom 13. April 2019, Deutschlandfunk

EU-Urheberrechtsreform: Mehr Gerechtigkeit oder Zensur? Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt. Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritiker/-innen insbesondere vor den Folgen möglicher Uploadfilter warnen. Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung, 26. März 2019

Wenn Babies zu Terroristen werden und Urheber weniger Geld bekommen. Worum es bei der Europäischen Urheberrechtsreform geht. Eine Übersicht von Peter Welchering, bei Riff-Reporter, 23. März 2019

EU-Urheberrechtsreform – YouTube haftet für seine NutzerInnen. Ein Kneipenvideo mit Hintergrundmusik? Das und vieles mehr könnte künftig dem Uploadfilter zum Opfer fallen, befürchten KritikerInnen. TAZ, 27. März 2019

Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch. Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen. Heise-Online, 26. März 2019

Urheberrechtsreform – Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg. Die Reform des Urheberrechts ist der Versuch, eine nostalgische Wunschrealität zu erzwingen. Befürworter wie CDU-Mann Axel Voss hoffen, dass alles irgendwie gut wird. Dafür spricht: nichts. Eine Kolumne von Sascha Lobo bei Spiegel-Online, 27. März 2019

Foto-Ikonen

Bruderkuss zwischen Leonid Breschnew und Erich Honecker von Regis Bossu (Griesheim)

Junge mit erhobenen Händen aus dem Warschauer Ghetto

Das afghanische Mädchen auf dem Titelbild von National Geographic. Quelle: Die bemerkenswerte Website: Bilder für die Blinden: „Blinde schicken uns ihre Bilder, die ihnen unsere Autoren dann beschreiben.“

Willy Brandt mit Mandoline: Die Geschichte eines Bildes (Danke an S. für den Hinweis)

Angela Merkel in der Fischerhütte. „Wo alles begann“, taz vom 2. November 2018

Vietnam-Krieg: Foto von dem nackten Mädchen, das aus einer Napalm-Wolke flieht. „Die ganze Story um das Foto vom Napalm-Mädchen.“ Welt, 7. März 2013

Schön, wenn eine Zeitung (die taz) ein Bild so beschreibt, daß man es nicht sehen muss, um zu wissen, daß man es kennt (ikonische Fotos): „…das Foto des Jogginghosen-Nazis aus Rostock-Lichtenhagen von 1992. Sie wissen schon, der Typ, der sich eingepisst hat und den Hitlergruß zeigt. Fotograf Martin Langer …“ Hier der Link zum TAZ-Kommentar: „Urheberrecht – Böhmermann, der Shitstorm-Führer. Moderator Jan Böhmermann wird von einem Fotografen abgemahnt, weil er dessen Foto twittert. Statt sich zu entschuldigen, hetzt er gegen ihn. “ Ein Bericht des Fotografen zu der Angelegenheit: „Der Fotograf Martin Langer schreibt über Fotoklau im Netz“ Quelle: kwerfeldein – Magazin für Fotografie. Und ein weiterer Beitrag zu diesem Foto: Harald Ewert – Der hässliche Deutsche, Quelle: Deutschlandfunk Nova – Die Macht der Bilder

Und hier noch ein Bericht auf der Website Meedia: „Fotograf des Hitlergruß-Bildes: “Das Verhalten von Jan Böhmermann ist rufschädigend”“ „… Der Fotograf ist nicht einverstanden damit, wenn sein Bild ungefragt irgendwo auftaucht und verbreitet wird.“

„… Foto eines toten dreijährigen Jungen am Strand. Die Süddeutsche Zeitung hat das Foto des toten dreijährigen Alan Kurdi (Fotografin: Nilüfer Demir) am Strand nicht veröffentlicht. Die Bild-Zeitung dagegen schon. Und obwohl sich einige Medien dafür entschieden haben, das Bild nicht zu zeigen: Es ist um die ganze Welt gegangen. Sven Gösmann, Chefredakteur dpa: „Es ist so, dass das Bild die ganze Geschichte des Flüchtlingselends erzählt. Es ist kein Badeunfall, sondern die Folge von Flucht, Vertreibung und Krieg.““
Link zum Beitrag bei Deutschland Nova – Die Macht der Bilder

Der „küssende Seemann“ vom Times Square ist tot

Interessanter Vergleich von Fotos verschiedener Fotografen, die alle das gleiche Ereignis beim G7-Gipfel 2018 in Kanada fotografiert haben:
Defying a Bully or Exchanging Views? G-7 Photos Tell Different Stories

Gesetze: Weitere Infos

Urheberrecht und Copyright – Vergleich zweier ungleicher Brüder. Hilfreiche Gegenüberstellung im Dossier Urheberrecht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Text der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union (mit allen Übersetzungen): VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Klicken Sie hier für eine Link-Sammlung zur EU-DSGVO

„Recht am eigenen Bild“
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Historie: Das KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft.  Quelle: Wikipedia

„Metadaten (IPTC-Daten) in Bilddateien dürfen nicht entfernt oder verändert werden“
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), UrhG § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.
Quelle und mehr

Foto: Christoph Rau. Am 29. Oktober 2015 auf einer Garagentür im Darmstädter Martinsviertel gesehen (die Garagen sind mittlerweile längst abgerissen, Frühjahr 2023). Den Urheber kenne ich nicht. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie diesen Text geschrieben haben oder wenn Sie den Urheber kennen.