Gesetze: EU-DSGVO

Ist jetzt nicht fotografisch relevant, aber trotzdem: DSGVO: Datenschützer prüfen die Auskunftspraxis der Schufa, Quelle: Heise-Onine

8..6.2018: Es gibt eine „kleine Anfrage“ der FDP vom 23.5.2018 im Deutschen Bundestag zur „Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung“ (Drucksache 19/2278). Dort unter VIII. auch Fragen zur „Veröffentlichung von Fotografien und Presse“. Download im DIP (Informationssystem von Bundestag und Bundesrat) unter „Medien, Kommunikation und Informationstechnik. Eine Beantwortung der Anfrage steht noch aus. Danke an Herrn H. für den Hinweis.

Facebook-Gruppe „DSGVO für Blogger & Online-Unternehmer“

Text der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union (mit allen Übersetzungen): VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Text der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSVGO) auf Deutsch und auf Englisch (mit den passenden Erwägungsgründen und dem BDSG (neu) 2018 verknüpft)

„Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein EU-Gesetz. In 99 Artikeln regelt der Staatenbund damit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Netz. Dazu gehören unter anderem sensible Informationen wie Namen oder biometrische Daten, aber auch solche zur politischen Meinung oder zur ethnischen Herkunft. Die Verarbeitung umfasst alles von der Erhebung, Speicherung, Veränderung bis hin zur Auswertung von Daten. Betroffen von der Verordnung sind alle, die sich im Internet bewegen und in irgendeiner Weise Daten verarbeiten: Privatpersonen, Websitebetreiber, soziale Netzwerke, App-Anbieter, kleine Handwerksbetriebe und Dax-Konzerne. Die DSGVO ersetzt das alte Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1995 und gilt unmittelbar für alle EU-Staaten. Es vereinheitlicht also den Datenschutz in Europa. Seit 2016 gibt es eine Umsetzungsfrist, die am 25. Mai 2018 abläuft. …“
Quelle: ZEIT Online

Fotografieren in Zeiten der DSGVO – Große Panikmache unangebracht
auf der sehr informativen Website Recht am Bild

Datenschutz in der EU – Die Panik, die wir riefen. Blogger und Kleinunternehmer stöhnen über die neuen Datenschutzregeln der Europäischen Union. Dabei dürften es Abmahnanwälte schwer haben. „Es herrscht viel Panik“, sagt Blogger Finn Hillebrandt. Bei Face­book betreibt er die Gruppe DSGVO für Blogger und Online-Unternehmer.
Quelle: TAZ

DSGVO für Fotografen – Was ist zu tun? von Robert Kneschke, Autor des Blogs „Alltag eines Fotoproduzenten“

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)- Aus Fotos werden Daten von  Dirk Feldmann (Justiziar bei FREELENS) & Lutz Fischmann (Geschäftsführer FREELENS)
Quelle: FREELENS – BERUFSVERBAND DER FOTOJOURNALISTEN UND FOTOGRAFEN

DSGVO: Ende der Fotografie oder halb so schlimm? von Renate Grimming, dpa
Quelle: Heise Online

l+f: Das DSGVO-Absurditätenkabinett
Quelle: Heise Online

Gerüst in der Darmstädter Innenstadt (Foto: Christoph Rau)

Gesetze: Weitere Infos

Urheberrecht und Copyright – Vergleich zweier ungleicher Brüder. Hilfreiche Gegenüberstellung im Dossier Urheberrecht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Text der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union (mit allen Übersetzungen): VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Klicken Sie hier für eine Link-Sammlung zur EU-DSGVO

„Recht am eigenen Bild“
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Historie: Das KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft.  Quelle: Wikipedia

„Metadaten (IPTC-Daten) in Bilddateien dürfen nicht entfernt oder verändert werden“
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), UrhG § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.
Quelle und mehr

Foto: Christoph Rau. Am 29. Oktober 2015 auf einer Garagentür im Darmstädter Martinsviertel gesehen (die Garagen sind mittlerweile längst abgerissen, Frühjahr 2023). Den Urheber kenne ich nicht. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie diesen Text geschrieben haben oder wenn Sie den Urheber kennen.