Gesetze: Urheberrechtsreform 2019

Proteste gegen Urheberrecht – Ihr unterstützt datengierige US-Konzerne! Wer gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße geht, protestiert nicht für die Freiheit des Internets. Er opfert seine Bürgerrechte. Kommentar von Andrian Kreye in der Süddeutschen Zeitung, 23. März 2019

Text: Gerald Wrede, Foto: Jan Ehlers, Illustration: Lisa Zeißler, Quelle: P-Magazin

Uploadfilter hin oder her – Niemand sollte für Google auf die Straße gehen. Ich garantiere Euch: In Mountain View beugen sie sich gerade ab vor Gelächter, wenn sie sehen, wie viele Menschen in Europa dafür auf die Straße gehen, dass Google weiterhin Künstlern ihre Werke klauen darf, um damit datengestützte Vorhersageprodukte für die Wirtschaft zu entwickeln.
Wie immer war die Kommunikation rund um die Neuregelung des Urheberrechts seitens der EU erbärmlich bis suizidal, aber im Kern ging es immer darum, nicht den normalen Leuten die Memes wegzunehmen, sondern endlich mal Konzernen auf die Füße zu treten, die sich mit der Leistung anderer dumm und dämlich verdienen. Es wird immer viel darüber räsoniert, wie viel Macht Google wirklich hat. Menschen gehen gerade für die Interessen dieses Konzerns auf die Straße. Das ist schon jede Menge Macht.“ Zum kompletten Beitrag im Blog von Schlecky Silberstein, 24. März 2019

„Matthias Hornschuh vs. Christian Schiffer: Die Urheberrechtsreform – Ein schwarzer Tag fürs Internet? Ende März 2019 hat das EU-Parlament der Reform des Urheberrechts zugestimmt, um das in analogen Zeiten entstandene Recht an die digitale Gegenwart anzupassen. Damit sollen Kreative fair entlohnt werden. Es regt sich aber auch Protest: Wird hier die Freiheit im Netz beschnitten?“ Beitrag und Podcast vom 13. April 2019, Deutschlandfunk

EU-Urheberrechtsreform: Mehr Gerechtigkeit oder Zensur? Das EU-Parlament hat der umstrittenen Reform des Urheberrechts zugestimmt. Kreative und Verleger sehen darin eine Chance für faire Vergütung, während Kritiker/-innen insbesondere vor den Folgen möglicher Uploadfilter warnen. Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung, 26. März 2019

Wenn Babies zu Terroristen werden und Urheber weniger Geld bekommen. Worum es bei der Europäischen Urheberrechtsreform geht. Eine Übersicht von Peter Welchering, bei Riff-Reporter, 23. März 2019

EU-Urheberrechtsreform – YouTube haftet für seine NutzerInnen. Ein Kneipenvideo mit Hintergrundmusik? Das und vieles mehr könnte künftig dem Uploadfilter zum Opfer fallen, befürchten KritikerInnen. TAZ, 27. März 2019

Urheberrechtsreform: EU-Parlament winkt Upload-Filter und Leistungsschutzrecht durch. Mit knapper Mehrheit haben die Abgeordneten die neue Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Alle Warnungen vor Zensur im Netz haben sie in den Wind geschlagen. Heise-Online, 26. März 2019

Urheberrechtsreform – Pyrrhussieg heißt jetzt Voss-Sieg. Die Reform des Urheberrechts ist der Versuch, eine nostalgische Wunschrealität zu erzwingen. Befürworter wie CDU-Mann Axel Voss hoffen, dass alles irgendwie gut wird. Dafür spricht: nichts. Eine Kolumne von Sascha Lobo bei Spiegel-Online, 27. März 2019

Gesetze: Weitere Infos

Urheberrecht und Copyright – Vergleich zweier ungleicher Brüder. Hilfreiche Gegenüberstellung im Dossier Urheberrecht auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Text der EU-DSGVO im Amtsblatt der Europäischen Union (mit allen Übersetzungen): VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)

Klicken Sie hier für eine Link-Sammlung zur EU-DSGVO

„Recht am eigenen Bild“
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie, § 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Historie: Das KunstUrhG wurde als Strafgesetz geschaffen, nachdem zwei Fotografen versucht hatten, Bilder des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck zu veröffentlichen. Die beiden hatten sich vorher widerrechtlich Zutritt zu dessen Sterbezimmer verschafft.  Quelle: Wikipedia

„Metadaten (IPTC-Daten) in Bilddateien dürfen nicht entfernt oder verändert werden“
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz), UrhG § 95c Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen
(1) Von Rechtsinhabern stammende Informationen für die Rechtewahrnehmung dürfen nicht entfernt oder verändert werden, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint und wenn die Entfernung oder Veränderung wissentlich unbefugt erfolgt und dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass er dadurch die Verletzung von Urheberrechten oder verwandter Schutzrechte veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert.
Quelle und mehr

Foto: Christoph Rau. Am 29. Oktober 2015 auf einer Garagentür im Darmstädter Martinsviertel gesehen (die Garagen sind mittlerweile längst abgerissen, Frühjahr 2023). Den Urheber kenne ich nicht. Bitte melden Sie sich bei mir, wenn Sie diesen Text geschrieben haben oder wenn Sie den Urheber kennen.